Trotz Zweckentfremdungsverbot boomt in Berlin das Geschäft mit der privaten Zimmervermittlung über Airbnb.

Airbnb: Das Geschäft mit der privaten Zimmervermittlung boomt

Airbnb - 600.000 Gäste in Wohnungen nach Berlin vermittelt

600.000 Gäste in Wohnungen nach Berlin vermittelt

600.000 Gäste haben laut Angaben von Airbnb im vergangenen Jahr private Zimmer in Berlin gebucht. Es boomt also trotz Zweckentfremdungsverbot. Die Hauptstadt profitiert dabei kräftig von Touristenzustrom. Laut interner Hochrechnungen sollen mit diesem nämlich  auch 438 Millionen Euro in die Stadt fließen. Die maximale Buchungsdauer der Inserenten liegt bei 30 Tagen – für länger gehen die Zimmer nicht weg.

Seit Mai 2016 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot, private Wohnungen dürfen demnach nicht wiederholt als Ferienapartment vermietet werden. Das Land sähe es lieber, wenn statt Touristen lieber alle Wohnungswilligen in Berlin eine Wohnung fänden. Die kommerzielle Nutzung des Wohnraums ist der dabei ein Dorn im Auge.

Allerdings erklärte das Oberverwaltungsgericht das Gesetz zumindest teilweise als verfassungswidrig. Der zuständige Richter urteilte, dass mit dem Zweckentfremdungsverbot unverhältnismäßig in die Grundrechte von Eigentümern und Vermietern eingegriffen würde. DAS Anliegen liegt nun dem Bundesverfassungsgericht vor, das sich damit zeitnah befassen wird.

Alexander Schwarz, der Airbnb-Deutschlandchef fordert derweil den Senat auf, einen Unterschied zwischen Vermietern, die nur gelegentlich ein Zimmer oder ihre Wohnung vermieten und professionellen Anbieter von Ferienwohnungen zu machen. Seiner Meinung nach werde dem Wohnungsmarkt durch „verantwortungsvolles Home Sharing“ kein Wohnraum entzogen.