Die EU-Verpackungsverordnung Hotellerie könnte für Hotels, Restaurants, Bars und Cafés zusätzliche bürokratische Pflichten mit sich bringen. Nach der aktuellen Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Betriebe bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn ihr Name oder Logo darauf erscheint. Der Hotelverband Deutschland (IHA) fordert deshalb gemeinsam mit weiteren europäischen Verbänden eine Korrektur.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes könnten von der Regelung betroffen sein. Dabei stellen diese Betriebe die Verpackungen weder selbst her noch bestimmen sie deren technische Gestaltung.
Der Hotelverband Deutschland unterstützt deshalb die gemeinsame Forderung von HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop. Die Verbände wollen erreichen, dass die Europäische Kommission die Definition des Begriffs „Hersteller“ korrigiert und zusätzliche Bürokratie vermeidet.
EU-Verpackungsverordnung könnte Hotellerie stärker belasten
IHA-Vorsitzender Otto Lindner kritisiert die mögliche Einstufung. Hotels und Gastronomiebetriebe seien Anwender von Verpackungen und nicht deren Hersteller. Allein ein Logo auf einer Verpackung dürfe aus seiner Sicht nicht dazu führen, dass ein Betrieb für deren technische Konformität verantwortlich ist.
Die aktuell veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission zur PPWR gehen laut IHA davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding maßgeblichen Einfluss auf Gestaltung und Zusammensetzung der Verpackungen haben.
Nach Ansicht des Verbands entspricht diese Annahme jedoch nicht der betrieblichen Realität. In den meisten Fällen entwickeln und produzieren spezialisierte Hersteller die Verpackungen und bringen sie anschließend in Verkehr. Hotels und Gastronomiebetriebe entscheiden dagegen häufig lediglich über das äußere Erscheinungsbild, beispielsweise über den Aufdruck ihres Logos.
Einstufung als Hersteller hätte weitreichende Folgen
Sollten Hotels und Gastronomiebetriebe als Hersteller gelten, könnten umfangreiche zusätzliche Anforderungen entstehen. Dazu gehören Vorgaben zum Verpackungsdesign, zur Dokumentation und zu Konformitätserklärungen.
Darüber hinaus könnten die Betriebe Pflichten bei der Berichterstattung und im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernehmen müssen.
Aus Sicht des Hotelverbands würde dies zusätzliche Kosten und erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen, ohne einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Zudem warnt die IHA vor unterschiedlichen Auslegungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden hätten bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts vermieden werden.
Verbände fordern Klarstellung zur PPWR
Die beteiligten Verbände fordern die Europäische Kommission deshalb auf, ihre Leitlinien und FAQ-Dokumente eindeutig zu formulieren.
Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen sollen demnach nicht als Hersteller gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und keinen Einfluss auf deren technische Gestaltung nehmen.
Allein die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens sollte nach Auffassung der Verbände nicht ausreichen, um ein Unternehmen als Verpackungshersteller einzustufen.
IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe betont zugleich die Umweltziele der PPWR. Diese müssten wirksam, aber möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Gleichzeitig benötige die Wirtschaft Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen.
Die Verantwortung sollte nach Auffassung des Verbands deshalb dort liegen, wo Unternehmen tatsächlich über Zusammensetzung und technische Gestaltung der Verpackungen entscheiden.
Weitere Informationen über: Hotelverband Deutschland (IHA)




