Wie gerecht finden Sie es, dass Kinder, Kranke und alte Menschen durch den Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf Speisen in Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Seniorenheimen stärker belastet werden als Studenten, auf deren Mensa-Essen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent erhoben wird? Dies ist nur ein Beispiel für den Umsatzsteuer-Irrsinn hierzulande. Die Unternehmen der Wertinger BUHL-Gruppe, bundesweit führender Anbieter von Gastronomie-Personal-Lösungen, sagen jetzt mit ihrer Initiative „7 statt 19!“ dieser ungerechten Besteuerung den Kampf an. Ihr Ziel: Eine Massen-Petition an den Deutschen Bundestag.
Die Initiatoren der Petition fordern, dass auf alle Speisen ein einheitlicher, ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent erhoben wird – und zwar unabhängig vom Ort des Verzehrs, der Art der Zubereitung und der Form der Darreichung. Ab sofort sammelt die BUHL-Gruppe deshalb Unterschriften von Unterstützern, die sie dann zusammen mit einer Petition beim Bundestag einreichen will. Unterstützung erhält das Projekt vom DEHOGA Bayern, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. „Wir benötigen mindestens 50.000 Unterschriften, um unsere Forderung persönlich vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vortragen zu können. Je mehr Zustimmung, desto höher wird der Druck auf die Regierung, endlich etwas zu ändern“, so Hermann Buhl, Geschäftsführender Gesellschafter der BUHL-Gruppe und Herausgeber des HOGAPAGE-Magazins, der auflagenstärksten Fachpublikation für das deutsche Gastgewerbe. „Wir zählen dabei auf die Teilnahme vieler Bürgerinnen und Bürger, denn unser Anliegen betrifft nicht nur die Gastronomie-Branche, sondern ebenso die Konsumenten.“ Auf der Internetseite www.7statt19.de können die Unterschriftenlisten ab sofort heruntergeladen werden. Dort stehen auch jede Menge Hintergrundinformationen zur Verfügung.
7 statt 19 – Veränderungen in unserer Gesellschaft müssen berücksichtigt werden
Eine gerechte Umsatzsteuer-Regelung muss sich an den veränderten Gegebenheiten unserer Gesellschaft orientieren. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent sollte nämlich ursprünglich Menschen mit geringem Einkommen zugute kommen, die gemessen an ihrem Verdienst besonders viel für Waren des täglichen Bedarfs, etwa Fleisch oder Gemüse, ausgeben mussten. Heutzutage sind in vielen Haushalten beide Elternteile berufstätig. Längst ist das Essen außer Haus also kein Luxus mehr, sondern für viele Menschen gerade in finanzieller Hinsicht eine unvermeidbare tägliche Belastung und Notwendigkeit. Oft entscheidet der günstigere Preis und nicht die Qualität oder das Ambiente, wo gegessen wird. Hier ist „Take-away“ klar im Vorteil: So werden beispielsweise für eine Pizza beim Bäcker sieben und im Restaurant 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Die derzeitige Umsatzsteuerpolitik fördert auf diese Weise ganz klar eine einseitige Gastronomie-Kultur, die geprägt ist durch schnellen Konsum, geringen Service, von einem mageren Ambiente – und einem ökologisch bedenklich hohen Restmüllaufkommen. Eine steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mit dem Lebensmitteleinzelhandel und den Handwerksbranchen der Metzger und Bäcker würde hier endlich für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.
7 statt 19 – Benachteiligung der Schwächsten in unserer Gesellschaft
Tatsächlich trifft die hohe Umsatzsteuer auch die Schwächsten in unserer Gesellschaft: Gerade in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, Kitas und Schulmensen stellt die Kalkulation eines gesunden Mittagessens für den Caterer einen betriebswirtschaftlichen Drahtseilakt dar. Bei extrem niedrigen Tagessätzen von teilweise unter drei Euro für eine Mahlzeit, würde ein niedrigerer Steuersatz von sieben Prozent das Problem deutlich entschärfen, einen besseren Wareneinsatz mit gesünderem und hochwertigerem Essen ermöglichen und eine flexiblere Preiskalkulation zulassen.
7 statt 19 – Wettbewerbsnachteile in Europa abschaffen
Die längst überfällige Einführung einer ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie würde schließlich die erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Gastronomen in Europa beenden. In Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Italien und Luxemburg gelten z.B. bereits die ermäßigten Sätze in der Gastronomie. Auch Deutschland hatte die Thematik bereits auf der politischen Agenda. Doch in letzter Zeit wurde es ruhig darum. Dabei sprechen noch weitere, stichhaltige Argumente für eine gerechtere Regelung: Durch die Entlastung könnten die Unternehmer des Gastgewerbes beispielsweise endlich mehr Geld in eine bessere Entlohnung und Qualifikation ihrer unterbezahlten Mitarbeiter investieren. Die gestärkte Kaufkraft der Angestellten sowie die längst notwendigen Investitionen vieler Gastronomen in ihre Betriebe würden sich zugleich positiv auf unsere Gesamtwirtschaft auswirken. Auf diese Weise macht sich eine gerechtere Umsatzsteuerregelung auch wieder für den Staat bezahlt.
7 statt 19 – Jetzt mitmachen!
Bitte laden Sie sich Ihre Unterschriftenliste auf der Internetseite www.7statt19.de herunter und tragen Sie als Mitunterzeichner/in Ihren Namen und Ihre Anschrift in die Unterschriftenliste ein. Senden Sie die ausgefüllte Liste nach Möglichkeit bis zum 30. Juni 2014 per Post in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse: BUHL Medien Agentur und Verlag GmbH, Stichwort „7 statt 19“, Mühlgasse 1, 86637 Wertingen, oder per Fax an 08272 9979-799 oder -798. Eine Übermittlung per E-Mail ist gemäß Petitionsrecht leider nicht zulässig.