Gastronomen und andere Betriebe, die Musik abspielen, erhalten nun Planungssicherheit bei den GEMA Kosten bis 2019. Denn nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und die GEMA Ende Dezember 2015 auf eine vertragliche Regelung bezüglich struktureller Änderungen in den sehr häufig genutzten Radio- und regelmäßigen Tonträgerwiedergabetarifen verständigt.
Praxis-Beispiele der neuen GEMA Tarife
Zum 1. Januar 2016 sind die GEMA Gebühren (ohne Zuschläge anderer Verwertungsgesellschaften) erhöht worden. Abhängig ist die Höhe des Tarifs von der Quadratmeterzahl des Betriebes.
Einige Rechenbeispiele: Für gastronomische Betriebe bis 100 Quadratmeter Raumgröße bedeutet dies konkret, dass sich die Ausgaben von 185,80 Euro (2015) auf 194,90 Euro (2019) pro Jahr erhöhen. Einzelhandelsbetriebe mit 500 Quadratmeter müssen für die Radionutzung statt 189,30 Euro (2015) künftig 241,14 Euro (2019) jährlich zahlen. Für einen 400 Quadratmeter großen gastronomischen Betrieb, in dem Musik als Hintergrundsound genutzt wird, fallen GEMA Gebühren von jährlichen 682,15 Euro (2019) statt 541,30 Euro (2015) an. Einzelhandelsbetriebe mit 800 Quadratmeter zahlen statt 200,70 Euro (2015) ab sofort 306,88 Euro (2019).
Moderate Tarifanpassung für sonstige Tarife um 1,3 Prozent
Weitere Tarife, soweit sie nicht mehrjährigen Einführungsphasen anderer Regelungen unterliegen (zum Beispiel Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, für Musikkneipen oder Discotheken), erhöhen sich zum 1. Januar 2016 um 1,3 Prozent (zum Beispiel Fernsehtarif, Hotelsendetarif, Tarif für Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen etc.).
Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV): Die BVMV ist die größte und älteste Musiknutzervereinigung in Deutschland. Sie vertritt die Interessen von mehr als 200.000 musiknutzenden Betrieben und schließt für diese seit vielen Jahrzehnten Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften ab. Zu den Mitgliedsverbänden der BVMV gehören u.a. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), die Bundesvereinigung der kommunaler Spitzenverbände und der Europäische Verband der Veranstaltungszentren e.V. (EVVC).