Auf dem Markt für Kassensysteme herrscht aktuell viel Diskussion und Bewegung. Mit den zahlreichen Gesetzesänderungen, die bis zum 01.01.2017 umgesetzt werden müssen, kommt auf Gastronomen und Kassenhersteller viel Arbeit zu. Wir haben die wichtigsten Neuerungen, Änderungen und Lösungen unter die Lupe genommen.
Kochen, Kohle und Kasse verbinden
Die Kassendiskussion ist fast so alt wie die Gastronomie selbst und dennoch scheint es immer noch keine allgemein zufriedenstellende Lösung zu geben. Der Staat und die Behörden fürchten um ihre Steuereinnahmen – die auf Grund der einfachen Manipulation von Registrierkassen und dem hohen Bargeldverkehr schnell verschwinden. Um dies zukünftig zu vermeiden, sollen neue Sicherheitsstandards für Kassensysteme geschaffen werden. Zudem wird der neue technische Standard von einem engmaschigeren Kontrollnetz sowie erhöhten Bußgeldern bei (versuchtem) Steuerbetrug flankiert. Die Gastronomen hingegen, besonders die in kleineren Betrieben, befürchten enorme Kosten und Aufwand hinter der Umsetzung der neuen Standards.
Kampf durch den Gesetzesdschungel
Wenngleich der Ruf der SPD und der Grünen nach einer Pflicht zur Verwendung von Registrierkassen erst mal unerhört bleibt, müssen Gastronomen in puncto Kasse und Steuern nachrüsten. Entscheidend sind dabei die GDPdU (“Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen” umgangssprachlich auch „Gib‘ dem Prüfer deine Unterlagen“ genannt) und GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), welche die GDPdU seit 2015 ablösen. Kurzum fordern die genannten Gesetze eine „umfassende Mitwirkungspflicht“ der Gastronomen sowie einen „umfassenden Datenzugriff“ – und zwar immer und zu jeder Zeit.
Die Kassensysteme klar Schiff machen
Grundsätzlich ist kein Unternehmen in Deutschland verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden. Dennoch ist dies häufig der Standard. Darum sollten sich die Gastronomen, die eine solche Kasse verwenden, den 31.12.2016 rot im Kalender markieren – nicht nur für die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten, sondern vor allem, um das Kassensystem GoBD-/GDPdU-konform zu gestalten. Ab dem kommenden Jahr muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 25.000 € gerechnet werden, sollten die Auflagen nicht erfüllt sein und die relevanten Daten nicht übermittelt werden.
Das Problem an der Umrüstung der Kassen liegt auf der Hand: Die Kassenhersteller wissen um die Notwendigkeit der Modernisierungen und lassen sich entsprechende Updates teuer bezahlen. Schätzungen gehen von insgesamt mindestens 450 Millionen Euro aus, die die Umrüstungen der bestehenden rund 2,5 Millionen elektronischen Registrierkassen kostet.
Gerade für Jung- und Neugastronomen sind diese Kosten immens, daher sind viele auf der Suche nach neuen, effizienten und kostengünstigeren Lösungen.
Die Möglichkeiten, die es bisher auf dem Markt gibt, zeigen wir in Teil II des „Kassenkampfs“.