Es bewegt sich etwas in Sachen Arbeitszeitgesetz: Flexiblere Schichten zu Spitzenzeiten sollen künftig möglich sein – unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vorteil liegt vor allem in der besseren Planbarkeit für Veranstaltungen. Erst mal wird das Arbeitszeitgesetz aber nur auf Probe flexibilisiert.
Flexibleres Arbeitszeitgesetz in Aussicht
Das Arbeitszeitgesetz ist auf dem Prüfstand. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will ein Experiment starten, dass dem Gastgewerbe mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten einräumen könnte. Ein in Berlin vorgestelltes Weißbuch sieht vor, dem Arbeitszeitgesetz für einen Testzeitraum von zwei Jahren eine “Experimentierklausel” hinzuzufügen, die auch beinhaltet, dass Mitarbeiter die Länge ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen können. Die Voraussetzungen dafür sind:
1) gültige Tarifverträge, mit denen beide Tarifpartner einverstanden sind und die um die Inhalte der Klausel ergänzt werden.
2) Betriebsvereinbarungen, worin im Falle des Gastgewerbes Ausnahmen definiert werden müssten, z. B. Veranstaltungen.
3) der Ausschluss gesundheitlicher Risiken.
4) das Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter.
Laut Bundesarbeitsministerium sollen die detaillierten Inhalte der Klausel zügig definiert werden und schnell Zustimmung vom Kabinett finden. Das Zeitfenster dafür könnte das erste Quartal 2017 sein. Ministerin Nahles wählte laut einer Sprecherin den Begriff Experimentierräume, um “innovative, passgenaue und konsensfähige Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen auf Grundlage sozialpartnerschaftlicher Vereinbarungen zu befördern”.
Seit Einführung der Dokumentationspflicht im Zuge des Mindestlohngesetzes fordert das Gastgewerbe mehr Spielraum bei den Arbeitszeiten. Beispielsweise über die Einführung einer Wochenarbeitszeit, die zu Spitzenzeiten die Möglichkeit geben würde, auch längere Schichten als maximal 10 Stunden zu arbeiten. “Es geht nicht um mehr Arbeitszeit insgesamt”, betont der DEHOGA-Bundesverband.
Seitens der Gewerkschaft NGG gab es bisher keine offene Haltung gegenüber flexibleren Arbeitszeiten. Die Gewerkschaft müsste allerdings im Tarifvertrag einem größeren Spielraum bei den Arbeitszeiten zustimmen (siehe Punkt 1).
Laut Recherche der AHGZ-Kollegen gibt es allerdings in vielen Betrieben jeweils einige Mitarbeiter, die gern längere Schichten arbeiten würden. Zum einem, weil sie damit ihre familiäre Situation besser meistern könnten. Oder aber im Service gern Gruppen auch bis zum Ende bedienen möchten. Auch für Hochzeiten gäbe es Freiwillige, die gern länger arbeiten würden. Jedoch gibt es auch Mitarbeiter, die davon ausgehen, dass Ihre Zustimmung automatisch vorausgesetzt würde. Diese Bedenken teilt die Gewerkschaft.