BerufsunfähigkeitsversicherungGerade in der Gastronomie ist die Gesundheit wichtig. Wenn die nicht mitspielt, ist die berufliche Zukunft schnell vorbei. Deswegen ist es wichtig, rechtzeitig zu überlegen, wie man sich absichert, wenn die Gesundheit einem für längere Zeit oder auf Dauer einen Strich durch die Rechnung macht.

Am besten ist hier ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind Koch oder Kellner und haben damit zu tun, dass Ihre Knie oft so stark  schmerzen, dass Sie nicht in der Lage sind, sich in der Küche oder im Restaurant angemessen zu bewegen. Der Arzt stellt einen Knorpelabrieb fest. Zunächst wird der Knorpel operativ geglättet. Sie versuchen es mit Rehabilitation, können aber nicht arbeiten. Angestellte bekommen sechs Wochen Gehaltsfortzahlung, Selbstständige können sicher eine ähnliche Zeit überbrücken.

Dann zahlt die Krankenkasse für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld. Angestellte haben das automatisch versichert. Selbstständige müssen sich selbst versichern. Sie müssen das zu gesunder Zeit mit ihrer Kasse vereinbaren. Die gesetzlichen Kassen zahlen allerdings nicht das volle Netto-Einkommen weiter. Die Kosten für Wohnung, Auto, Kredite und so weiter laufen jedoch in vollem Umfang weiter.

Wer dadurch Schwierigkeiten fürchtet, sollte die Differenz für wenige Euro privat absichern. Doch aufpassen: Dieses Tagegeld wird aber nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Bessert sich der Zustand – in diesem Beispiel das Knie – nicht oder kommen gar zum Beispiel Rückenprobleme hinzu, muss möglicherweise eine dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Dann wird das Tagegeld nicht mehr weiter gezahlt.

Die meisten sind gesetzlich rentenversichert. Diejenigen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, haben zusätzlich noch die Chance auf eine kleine Rente. Alle anderen gesetzlich Rentenversicherten haben die Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente.


Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit eigentlich? Der Koch oder die Servicekraft in unserem Beispiel wird eine solche Rente nicht erhalten, weil sich eine Erwerbstätigkeit finden lassen würde, die auch trotz Knie- oder Rückenprobleme noch ausführbar ist. Ob  Sie so eine Tätigkeit dann konkret ausüben, spielt keine Rolle. Es geht nur darum, dass Sie theoretisch arbeiten könnten.

Die Leistungen bei der Erwerbsminderung sind sehr vage, die Zahlungen niedrig. Um nicht obendrein noch die Wohnung, das Auto und ähnlichen Standard aufgeben zu müssen, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung überlegt werden. Diese zahlt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Sie sollten eine solchen Versicherung aber unbedingt frühzeitig und bei guter Gesundheit abgeschlossen werden. Also dann, wenn gesundheitliche Probleme unerreichbar in weiter Ferne schweben. Oder scheinbar schweben.

Denn haben sich bereits Beschwerden eingestellt, führt das beim Abschluss zu Leistungsausschlüssen. Das heißt: Bei einer Berufsunfähigkeit wegen den bekannten Problemen gibt es keine Leistung. Also: Kein Geld. Die Entscheidung, ob Vorerkrankungen ausgeschlossen werden, fällt die Versicherung aufgrund Ihrer Angaben im Antrag und aufgrund der ärztlichen Unterlagen.
„Ich habe nicht gewusst, dass ich das angeben muss“ oder „das haben doch alle“ wird Ihnen im Schadenfall nicht weiterhelfen..

Die passende Berufsunfähigkeitsversicherung

Achtung: Nicht jede private Berufsunfähigkeitsversicherung ist gleich. Abgesehen davon, dass es große Beitragsunterschiede gibt, sollten Sie auch auf das Kleingedruckte achten. Sie können Ihre persönliche Versicherung zwar nicht individuell aushandeln, aber mit den richtigen Fragen den für Sie besten Tarif finden. Beachten Sie für Ihren Beruf folgendes:

Ganz wichtig ist, dass nur der Beruf gilt, den sie ausgeübt haben, als sie gesund waren.

Eingeschlossen werden sollen auch Krankheiten, die Sie nicht direkt am Arbeiten hindern, wo Ihnen aber zum Beispiel das Gesundheitsamt die Arbeit verbietet. Für diesen Fall lässt sich die „Infektionsklausel“ mit einschließen. Für Berufe im Umgang mit Lebensmitteln ein unbedingtes Muss – denken Sie also daran, wenn Sie mit Ihrem Makler sprechen.

Eine Beitragsstundung kann wichtig werden – schließen sie diese mit ein.

Das internationale Feld, in dem Gastronomen unterwegs sind, macht es wichtig, dass Sie auch im Ausland versichert sind – stellen Sie auch sicher, dass Sie gegebenenfalls nicht zur Untersuchung nach Deutschland zurückreisen müssen.