Selbst größte Sorgfalt und peinlichste Sauberkeit schützen nicht davor, dass beispielsweise ein von einer Urlaubsreise zurückkehrender Mitarbeiter eine ansteckende und meldepflichtige Krankheit mit in den Betrieb bringt. Aber auch durch Lieferanten oder durch Waren und Rohstoffe können derartige Keime und Erreger in den Betrieb gelangen, der Fall der EHEC-Viren ist noch im Gedächtnis. Und nicht zuletzt die Gäste können etwas einschleppen.
Lebensmittel sind ein äußerst empfindliches Gut, im Umgang mit ihnen ist große Sorgfalt gefragt. Eine Infektionsgefahr besteht jedoch immer. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.
Die deutschen Behörden sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, im Risikofall sofort zu handeln. Schon auf bloßen Verdacht hin können Behörden eine vollständige Betriebsschließung veranlassen. Zudem sind sie dazu berechtigt, Tätigkeitsverbote gegen den Betriebsinhaber oder die Mitarbeiter auszusprechen, Warenbestände einzuziehen sowie die Desinfektion von Betriebsräumen anzuordnen.
Neben der Sorge über die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern steht der Betreiber vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die betrieblichen Kosten (Löhne, Gehälter, Miete oder Pachten) weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation. Dagegen kann er sich versichern.
Eine gute an die gastronomischen Risiken angepasste Betriebsschließungsversicherung zahlt neben Löhnen und Pacht auch die Schäden an Waren und Vorräten, übernimmt die Kosten für die Desinfektionsmaßnahmen und sogar für Werbeaufwendungen zur Imageherstellung in der Zeit nach der Wiedereröffnung.
Ob in einem Hotel, einer Gaststätte, einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb, einem Handelsbetrieb, einem Alten- und Pflegeheim oder einer Reha-Klinik: Die Betriebsschließungsversicherung sichert Sie gegen die wirtschaftlichen Folgen derartiger Schäden umfassend ab. Sie zahlt im Fall der behördlichen Schließung eine Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer. Und auch Betriebe mit saisonalen Umsatzspitzen wie beispielsweise Biergärten, Eiscafés oder Ausflugslokale können sich passgenau gegen die gegebenen Infektionsrisiken absichern.
Für alle mit Lebensmitteln befassten Betriebe ist deswegen für solche Szenarien eine Absicherung mit einer Betriebsschließungsversicherung zu empfehlen. Und so teuer ist sie auch nicht. Bei einem Betrieb von 450.000 Euro Jahresumsatz liegt sie bei 100,– bis 200,– Euro – je nach Anbieter und eingeschlossenen Risiken.