Booking.com Hotelsterne stehen nach einer Entscheidung in den Niederlanden erneut in der Kritik. Die Berufungsinstanz bestätigt, dass selbst vergebene Sterne ohne eindeutigen Hinweis Verbraucher irreführen können.

Booking.com Hotelsterne: Berufungsinstanz bestätigt Entscheidung

Die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC) hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Dabei ging es um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen. Die Berufungsinstanz bestätigte die bereits am 6. November 2025 durch die RCC festgestellte Irreführung auf Booking.com. Demnach muss Booking.com eindeutig darauf hinweisen, wenn Hotels in den Niederlanden die angezeigten Sterne selbst vergeben haben.

Hotelsterne gelten als objektives Qualitätsmerkmal

Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht. „Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung,“ erläutert Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

Booking.com soll Herkunft der Hotelsterne kennzeichnen

Das CvB betonte außerdem die Bedeutung der Hotelsterne für Verbraucher. Sie dienen als wichtiges Orientierungskriterium bei der Auswahl eines Hotels (Tz. 6.9): „Hotelsterne geben einen Hinweis auf Luxus und Ausstattung, der nicht von den Gästen selbst bestimmt wird.“

Daher soll Booking.com selbst vergebene Hotelsterne nicht ohne einen entsprechenden Hinweis anzeigen. Das gilt sowohl für die Desktop-Version als auch für die mobile Version. Booking.com muss deutlich machen, wenn Hotels in den Niederlanden ihre Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.

DEHOGA fordert mehr Transparenz bei Hotelsternen

„Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen“, ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der europäischen Hotelstars Union. „Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“

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