Was passiert eigentlich in gastronomischen Betrieben ab Mai, wenn die Novellierung des Datenschutzes mit der wohlklingenden Bezeichnung DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung – in Kraft tritt? Wir haben uns das in Zusammenarbeit mit unseren Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und allen anderen mit den Belangen des Datenschutzes vertrauten und beauftragten Menschen mal angeschaut.

Datenschutz-Grundverordnung im Restaurant-Alltag

Datenschutz-Grundverordnung im Restaurant-Alltag

Datenschutz-Grundverordnung im Restaurant-Alltag

Ein Restaurant, Freitag, 17.30 Uhr, das Telefon klingelt. Ein Gast, nennen wir ihn Müller, ruft an. Der Servicemitarbeiter, nennen wir ihn Gandolf, nimmt das Gespräch entgegen.

„Guten Abend, hier ist das Restaurant Europäischer Hof, Sie sprechen mit Gandolf, was kann ich für Sie tun?“

„Es tut mir leid, etwas kurzfristig anzurufen, aber haben Sie heute Abend gegen 19.30 Uhr noch einen Tisch für vier Personen frei?“

Es passiert erstaunlich selten, aber das Restaurant hat durch eine Absage sogar noch einen Tisch frei. Die klassische Ansage: „Gerne, doch, wir haben noch Platz für 4 Personen und freuen uns auf Ihr Kommen!“ gehört allerdings ab Mai der Vergangenheit an.

Überspitzt formuliert, müsste das Gespräch wie folgt weitergehen, wenn wir allen Ratschlägen und Weisungen, die uns in den letzten Wochen erreichen, 100% Folge leisten würden:

„Gerne doch. Aber bevor ich Ihre Wünsche notiere, muss ich Sie über den Datenschutz informieren. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Europäischer Hof Gaststättenbetriebs GmbH mit ihrem Geschäftsführer Peter Müller. Datenschutzbeauftragter ist Heinz Meier von der Jetzt-noch-mehr-Schutz-Beratungs GmbH, erreichbar unter 0123 / 45 67 89. Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Anbahnung und Durchführung eines Gastaufnahmevertrages. Die aufgenommenen Daten speichern wir nach §603f BGB. Bevor wir mit der Aufnahme Ihrer Daten beginnen, muss ich Sie noch über Ihre Rechte belehren: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten – obendrein auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.“

„Ich wollte eigentlich nur einen Tisch reservieren!“

„Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihre Daten nicht datenschutzkonform verarbeiten, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie erreichen diese Behörde schriftlich unter (Adresse) und telefonisch unter 0987 / 65 43 21. Und jetzt zu Ihren Wünschen. Möchten Sie hinten im Jagdzimmer sitzen oder vorne mit Blick auf die Terrasse?“

„Tut, tut, tut …:“

– Pause – 

Hier haben wir bewusst einmal völlig übertrieben, um darzustellen, was passiert, wenn das, was sich viele Menschen jenseits des Alltags hinter verschlossenen Türen ausdenken, wirklich eins zu eins umgesetzt werden würde.

Wenn man sich die – mit Entschuldigung für die Formulierung – vergangenen Säue anguckt, die durch die Dörfer getrieben wurden, ist auch bei der Umsetzung der DSGVO einiger Spielraum vorhanden. Bekanntlich wird auch außerhalb professioneller Küchen nichts so heiß gegessen, wie es serviert und – noch heißer – gekocht wird. Genauso kochen viele Gerüchte, was bei Zuwiderhandlungen passieren wird. Uns würde auch interessieren, was mit Gandolf passiert, wenn er die Aufzählungen nicht vollständig herunterleiert.

Wir warten einfach mal ab – raten dürfen wir nämlich nichts – und versprechen Gandolf, regelmäßig Kuchen und frische Wäsche in den Knast zu liefern.