Leitungswasser ist offenbar ein gefragtes Getränk. Es steht an sechster Stelle der meistgetrunkenen Getränke im Außer-Haus-Konsum. Das ergibt zumindest eine Studie, die der Schweizer Branchenverband Gastro Suisse vom Institut Am Puls Market Research erheben lassen hat. Demnach trinken immerhin 5,1 Prozent aller Gäste im Restaurant Leitungswasser. Gastronomen können für das Servieren von Hahnenwasser durchaus Geld verlangen. Das stellt Gastro Suisse nun klar.

Einstellungssache: Preiskalkulation für Leitungswasser

Einstellungssache Preiskalkulation für Leitungswasser

Gastro Suisse: „Der Service von Hahnenwasser ist eine gastgewerbliche Leistung“

Leitungswasser ist bei Gästen immer beliebter und macht auch ökologisch Sinn. Für den Gastronom stellt sich dabei nur immer wieder die Frage, ob er dafür auch Geld verlangen darf bzw. sollte. Die Mehrheit (94,3 Prozent) verzichtet darauf. Und werden die Gäste doch mal zur Kasse gebeten, zahlen sie für Leitungswasser in der Regel einen geringen Preis. Nun stellt der Verband Gastro Suisse jedoch klar, „der Service von Hahnenwasser ist eine gastgewerbliche Leistung“, denn es fallen neben den unerheblichen Kosten für das Leitungswasser selbst weitere Kosten an. Gastro Suisse setzen sich diese zu 49,9 Prozent aus Personalkosten, 17,4 Prozent Finanz- und Anlagekosten sowie 11,7 Prozent Allgemeine Betriebskosten zusammen. Denn das Leitungswasser will ja auch abgefüllt und serviert und das Geschirr anschließend wieder gereinigt werden. Zudem hält sich der Gast in angenehmem Ambiente auf – in einem Raum, für den Heizung, Strom und Miete gezahlten werden sollen. Gastronomen seien also durchaus berechtigt, etwas für das Leitungswasser zu berechnen.

Der Verband gibt zudem einige Tipps an Gastronomen bezüglich Leitungswasser:

– Über einen eventuell anfallenden Preis für das Leitungswasser sollten die Gäste auf der Speisekarte informiert werden.
– Hahnenwasser sollte für den Gast deutlich von Mineral- und Quellwasser zu unterscheiden sein.
– Dem Gastgeber stehe es offen, zu Kaffee oder weiteren Bestellungen Hahnenwasser im Sinne der Gästekulanz gratis abzugeben.

Blick auf die deutsche Gastronomie

Und wie wird das Thema in Deutschland gehandhabt? Auch hierzulande besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Glas Leitungswasser in der Gastronomie. Das stellt DEHOGA-Sprecherin Stefanie Heckel klar. „Der Gast, der im Restaurant speist, kann sich selbstverständlich ein Glas Wasser aus der Leitung bestellen. Das heißt aber nicht, dass es auch kostenlos serviert wird. Denn auch hier werden Dienstleistungen erbracht – das Glas wird zur Verfügung gestellt, serviert, gespült.“ Hingegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dem Gast zur Einnahme eines Medikamentes ein Glas Wasser kostenlos zur Verfügung zu stellen, so Heckel weiter. Und die südländische Gewohnheit, zum Espresso ein Glas Wasser zu reichen, setze sich auch in Deutschland immer mehr durch.