Aus einer ersten Euphorie, die der Zustrom von Flüchtlingen vergangenes Jahr im Gastgewerbe auslöste, kehrt bei einigen Arbeitgebern hinsichtlich einer erfolgreichen Integration der Migranten Ernüchterung ein. Auch ein Jahr nach Beginn der großen Flüchtlingsströme aus den internationalen Krisengebieten bleiben in der Gastronomie und Hotellerie viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Wie eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge im Gastgewerbe dennoch funktioniert und welche Chancen diese der Branche bietet, erörtert das Gastroinfoportal.
Flüchtlinge als Chance für Arbeitgeber im Gastgewerbe
„Kennen Sie jemand, der für uns arbeiten könnte?“ Wer von uns wurde in den letzten Monaten nicht schon einmal mit dieser Frage konfrontiert. Fachkräftemangel, unbesetzte Ausbildungsplätze, immer mehr Überstunden. Unsere Branche versuchte schon vieles und trotzdem, eine Entspannung dieser existenzgefährdeten Lage ist nicht in Sicht. Doch eine Sache könnte für etwas mehr Beruhigung sorgen. Möglicherweise. Gemeint ist der gewaltige Zustrom an Flüchtlingen, der seit nunmehr über einem Jahr in unterschiedlichster Intensität andauert.
Herausforderungen bei der Flüchtlingsthematik
Die politischen und sozio-kulturellen Herausforderungen bei der Flüchtlingspolitik sind enorm und es gibt noch einige Hürden zu meistern. Trotzdem bietet das Leid der hunderttausend Schutzsuchenden auch eine große Chance für die Hotellerie und Gastronomie. Denn der Bedarf an Arbeitskräften ist schlichtweg immens. Und für unsere Branche ist es doch leicht, Vorbildfunktion zu übernehmen. Sind wir doch schon von jeher eine internationale Branche. Mit Beschäftigten aus allen Teilen dieser Welt, die kollegial und dienstleistungsorientiert einen bedeuteten Beitrag zur Integration und für unsere Sozialversicherungen leisteten.
Vielleicht offenbart sich also hier unserer „Branche der Gastfreundlichkeit“ eine Chance, über Jahrzehnte hinaus das Problem des Personalmangels zu minimieren oder gar zu beseitigen. Denn die Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern kann zu einer dauerhaften Arbeits- und Fachkräftesicherung beitragen. Und was bitte kann denn mehr zur Integration beitragen, als ein geregeltes Berufs- und Alltagsleben?
Doch was als Heilsbringer nun sozusagen vor der Tür steht, kann dank der zahlreichen bürokratischen Hürden nicht sofort zur Erlösung werden. Es gilt einfach vieles zu beachten.
Rechtliche Hürden und Möglichkeiten
Die wichtigste Voraussetzung für eine Einstellung ist und bleibt eine schnelle Entscheidung über das Bleiberecht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist daher der wichtigste Akteur. Denn ohne Rechtssicherheit geht gar nichts – auch für Sie. Viele Asylbewerber müssen lange auf eine Antragsstellung und Entscheidung warten. Und je länger jemand aus dem Arbeitsalltag draußen ist, desto schwieriger wird es nun mal, diese Person dann auch wieder rein zu bekommen.
Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung vorhanden
Sollte jedoch eine Duldung bei Ihrem Kandidaten vorliegen, sieht die Sachlage dann schon ein wenig erfreulicher aus. Hier können Sie ab dem 4. Aufenthaltsmonat mit vorheriger behördlicher Beschäftigungsüberprüfung, einem Flüchtling einen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen anbieten. Vorab wäre aber auch schon eine Ausbildung für „Geduldete“ möglich. Sie haben die Möglichkeit, neben der Direkteinstellung mit einem klassischen Ausbildungsvertrag, auch im Rahmen einer sogenannten Einstiegsqualifizierung (EQ) zunächst ein Langzeitpraktikum mit einem Asylbewerber zu vereinbaren. Dies soll primär der Vermittlung von Grundkenntnissen in einem Ausbildungsberuf dienen, um den Bewerber später einfacher in ein festes Ausbildungsverhältnis zu bringen. Wichtig bei all diesen Möglichkeiten ist aber die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Diese muss zwingend vorliegen. Ebenso sind die Bestimmungen zum Mindestlohn einzuhalten.
„Maßnahmen beim Arbeitgeber” (MAG) und Eingliederungszuschüsse (EGZ)
Erfreulicherweise werden feste Job-Möglichkeiten auch sehr gut seitens der Agenturen für Arbeit unterstützt. Sie bieten beispielsweise „Maßnahmen beim Arbeitgeber“ (MAG) an, die eine vorherige Eignungs- und Kompetenzfeststellung oder auch das Heranführen an den Arbeitsmarkt beim jeweiligen Bewerber in Ihrem Interesse durchführen. Des Weiteren werden Eingliederungszuschüsse (EGZ) gezahlt, welche zum Arbeitsentgelt und zum Ausgleich einer Minderleistung fließen. Jedoch wird die Höhe und die jeweilige Dauer individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Außerdem können Einstiegsqualifizierungszuschüsse (EQ) beantragt werden. Dies betrifft Ausbildungssuchende bis 35 Jahre, für eine Dauer von mindestens sechs bis maximal 12 Monate. Es wird dann deren Praktikumsvergütung in Höhe von 231,- € monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) von der Agentur übernommen und dem Arbeitgeber eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von rund 110,- € erstattet. Auch die Kosten für den Besuch der Berufsschule werden zusätzlich erstattet.
Ohne organisatorischen Aufwand geht es nicht
Um Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Job anzubieten, bedarf es viel Engagement und Aufwand. Daher lässt sich momentan auch nur begrenzt vorhersagen, ob dieses „Angebot an Fachkräften“ den Arbeitgebern aus Gastronomie und Hotellerie auch tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt. Dennoch gibt es auch schon heute einige Erfolgsstories: Wie bei dem A-Ja-Hotel in Bad Saarow, die einen jungen Mann aus Tansania eine Jobchance gaben und nun einen hoch motivierten und immer glücklich lächelnden Frontcooking-Mann in ihr Team integriert haben. Auch die DEHOGA in Bayern leistet einen starken Beitrag zur erfolgreichen Eingliederung. So lernen junge Zuwanderer im Rahmen eines Workshops der „Berufsvorbereitende Berufsschule für Flüchtlinge“ in München, was man unter Ober- und Untergriff versteht und wie es mit der entsprechenden Handhaltung dazu aussieht. Ziel sei es mittelfristig, potentiellen Ausbildungsbetrieben zu zeigen, dass die Ausbildung junger Zuwanderer eine wertvolle Chance darstellt, Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. Vielleicht dann auch für Ihren Betrieb.
Quelle: Gastroinfoportal.de