Urheberrecht ist kein Spaß.

Urheberrecht ist kein Spaß.

Beim Kochen sind bekanntlich der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Das gilt auch für die Entwicklung von Rezepten. Ob man die mit dem Blick auf das Urheberrecht wahllos kopieren darf, ist zwar einfach geregelt, aber dennoch nicht ohne Wenn und Aber. Grundsätzlich unterliegen Rezepte keinem Urheberschutz. Das bezieht sich nur auf die eigentliche Rezeptur wie Zutaten, Mengen und Verarbeitungshinweisen. Bei letzteren gibt es jedoch schon Einschränkungen.

Wie sieht es mit dem Urheberrecht der Texte von Rezepten aus?

Denn die Art und Weise, wie ein Rezept erläutert wird, ist ein Kriterium für den Urheberrechtsschutz. Wenn man also die Verarbeitung der Zutaten mit mehr als einem „Man nehme…“ beschreibt, sind solche Texte geschützt. Das kann dazu führen, dass die Zutatenliste nicht, der Text aber sehr wohl geschützt ist. Man muss sich also zumindest etwas einfallen lassen, um aus den Verarbeitungshinweisen und im besten Fall natürlich aus dem Rezept selbst etwas Eigenes zu formen.

Darüber hinaus sind Rezept-Datenbanken geschützt, wenn die Rezepte systematisch angeordnet und einzeln abgerufen werden können. Selbst die Ausbeutung einer nicht als Datenbank angelegten Rezeptsammlung kann wettbewerbswidrig sein. Vorsicht auch bei Werbung mit Rezepten eines prominenten Kochs. Tipp: vorher fragen. Generell geschützt sind Fotos oder Zeichnungen, die den Ablauf der Zubereitung dokumentieren, oder das fertige Produkt darstellen.